Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
LMSVG-EU-QuaDG-Abgabenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.03.2008
Außerkrafttretensdatum
01.12.2022
Abkürzung
LMSVG-EU-QuaDG-AbV
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt die Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten im Rahmen des LMSVG:
bei der Einfuhr gemäß § 48 LMSVG ausgenommen Kontrollen nach der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 idgF;bei der Einfuhr gemäß Paragraph 48, LMSVG ausgenommen Kontrollen nach der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 idgF;
gemäß § 45 Abs. 4 LMSVG im Zusammenhang mit der Zulassung von Kontrollstellen;gemäß Paragraph 45, Absatz 4, LMSVG im Zusammenhang mit der Zulassung von Kontrollstellen;
gemäß § 51 Abs. 1 und 3 LMSVG im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausfuhrberechtigung und mit Kontrollen, die über die routinemäßige Kontrolltätigkeit hinausgehen;gemäß Paragraph 51, Absatz eins und 3 LMSVG im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausfuhrberechtigung und mit Kontrollen, die über die routinemäßige Kontrolltätigkeit hinausgehen;
zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen gemäß § 24 LMSVG auf Grund der Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.zusätzlich erforderliche amtliche Kontrollen gemäß Paragraph 24, LMSVG auf Grund der Wahrnehmung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022
Gesetzesnummer
20005023
Dokumentnummer
NOR40092205