Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
LMSVG-EU-QuaDG-Abgabenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
11.10.2006
Außerkrafttretensdatum
29.08.2008
Abkürzung
LMSVG-EU-QuaDG-AbV
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung regelt die Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten im Rahmen des LMSVG:
bei der Einfuhr gemäß § 48 LMSVG ausgenommen Kontrollen nach der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 idgF;bei der Einfuhr gemäß Paragraph 48, LMSVG ausgenommen Kontrollen nach der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 idgF;
gemäß § 45 Abs. 4 LMSVG im Zusammenhang mit der Zulassung von Kontrollstellen;gemäß Paragraph 45, Absatz 4, LMSVG im Zusammenhang mit der Zulassung von Kontrollstellen;
gemäß § 51 Abs. 1 und 3 LMSVG im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausfuhrberechtigung und mit Kontrollen, die über die routinemäßige Kontrolltätigkeit hinausgehen.gemäß Paragraph 51, Absatz eins und 3 LMSVG im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ausfuhrberechtigung und mit Kontrollen, die über die routinemäßige Kontrolltätigkeit hinausgehen.
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2022
Gesetzesnummer
20005023
Dokumentnummer
NOR40082400