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FMA-Gebührenverordnung Anl. 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

FMA-Gebührenverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 230/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 234/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

10.08.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Abkürzung

FMA-GebV

Index

37/02 Kreditwesen

Text

2. Teil

Gebühren

1. Abschnitt

Allgemeine Gebühren

                                                                 Euro

1.  Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine

    Berechtigung verliehen oder geändert, eine

    Bewilligung erteilt oder geändert oder eine

    Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird,

    sofern die Amtshandlung nicht unter eine andere

    Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt .......     50

2.  Sonstige Bescheide oder Amtshandlungen, die

    wesentlich im Privatinteresse der Partei liegen,

    soweit nicht eine andere Tarifpost Anwendung

    findet ...............................................     50

3.  Ausstellung von Bescheinigungen, Legitimationen,

    Zeugnissen und sonstigen Bestätigungen (jedoch nicht

    auch von einfachen kanzleimäßigen

    Übernahmsbestätigungen, wie Präsentationsrubriken

    oder dergleichen), sofern die Amtshandlung

    wesentlich im Privatinteresse der Partei gelegen

    ist und nicht unter eine andere Tarifpost fällt ......     50

4.  Aufnahme von Niederschriften von mündlichen,

    wesentlich im Privatinteresse der Partei liegenden

    Anbringen, für jeden Bogen der Niederschrift .........      2,10

5.  Herstellung von Abschriften und Duplikaten, wenn

    sie von der Behörde ausgestellt werden, sofern die

    Amtshandlung wesentlich im Privatinteresse der

    Partei gelegen ist und nicht unter eine andere

    Tarifpost des 2. Abschnitts dieses Teils fällt, für

    jeden Bogen der Abschrift (des Duplikates) ...........      2,10

                           2. Abschnitt

                        Besondere Gebühren

Rechnungskreis 1 (Bankenaufsicht)

Bankwesengesetz

                                                                 Euro

6.  Erteilung der Konzession zum Betrieb von

    Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 des Bankwesengesetzes -

    BWG, BGBl. Nr. 532/1993 Art. I, zuletzt geändert

    durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2004 ...........  4 000

7.  Erweiterung der Konzession zum Betrieb von

    Bankgeschäften (§ 4 Abs. 1 und 2 BWG) ................    750

8.  Bewilligung für die Verschmelzung oder Vereinigung

    von Kreditinstituten; Bewilligung für die Änderung

    der Rechtsform; Bewilligung für die Spaltung von

    Kreditinstituten; Bewilligung für die Verschmelzung

    oder Vereinigung mit Nichtbanken (§ 21 Abs. 1 BWG);

    Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

    einem Drittland ......................................  1 250

9.  Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

    Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder des

    Kapitals; Bewilligung für die Aufnahme eines

    persönlich haftenden Gesellschafters; Bewilligung für die

    Erweiterung des Geschäftsgegenstandes um Tätigkeiten der

    Versicherungsvermittlung gemäß § 137 GewO

    (§ 21 Abs. 1 BWG) ....................................    500

10. Bewilligung der Berechnung des

    Eigenmittelerfordernisses nach einem vom

    Kreditinstitut gewählten Modell; Bewilligung

    einer wesentlichen Änderung im Modell, in den

    Modellannahmen und in den Geschäften, die in

    das Modell einbezogen werden (§ 26b Abs. 3 und

    Abs. 6 BWG) ..........................................  4 000

Bausparkassengesetz

                                                                Euro

11. Bewilligung der treuhändigen Entgegennahme von

    Bauspareinlagen (§ 6 Abs. 1 des

    Bausparkassengesetzes - BSpG, BGBl. Nr. 532/1993

    Art. III, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 97/2001) .................................    500

12. Genehmigung der Änderung des Geschäftsplanes einer

    Bausparkasse und der Allgemeinen Bedingungen für das

    Bauspargeschäft (§ 7 Abs. 1 BSpG) ....................    500

13. Bewilligung der Bestandsübertragung (§ 13 Abs. 2

    BSpG) ................................................   1 250

Beteiligungsfondsgesetz

                                                                Euro

14. Bewilligung der Ausgabe von Genußscheinen (§ 7

    Abs. 2 des Beteiligungsfondsgesetzes - BeteilFG, BGBl.

    Nr. 111/1982, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 97/2001) .................................     70

15. Bewilligung von Ausnahmen zu den

    Veranlagungsvorschriften (§ 14 Abs. 4 BeteilFG) ......     70

16. Bewilligung der Fondsrichtlinien

    (§ 15 Abs. 3 BeteilFG) ...............................    140

Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz

                                                                Euro

17. Bewilligung der Veranlagungsbestimmungen (§ 29 Abs. 1

    des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes - BMVG,

    BGBl. I Nr. 100/2002, zuletzt geändert durch das

    Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2003) ...................    330

18. Bewilligung der Änderung der Veranlagungsbestimmungen

    (§ 29 Abs. 1 BMVG) ...................................    175

19. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

    Depotbank (§ 32 Abs. 1 BMVG) .........................    330

Hypothekenbankgesetz

                                                                Euro

20. Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 1 des

    Hypothekenbankgesetzes, dRGBl. S 375/1899, zuletzt

    geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

    Nr. 97/2001) .........................................    210

Immobilien-Investmentfondsgesetz

                                                                 Euro

21. Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von

    Immobilienfonds (§ 3 Abs. 2 des

    Immobilien-Investmentfondsgesetzes - ImmoInvFG, BGBl. I

    Nr. 80/2003) .........................................    175

22. Bewilligung der Beendigung der Verwaltung

    (§ 15 ImmoInvFG) .....................................    175

23. Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines

    Immobilienfonds auf eine andere

    Kapitalanlagegesellschaft (§ 16 Abs. 2 ImmoInvFG) ....    175

24. Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 34 Abs. 1

    ImmoInvFG) ...........................................    330

25. Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

    (§ 34 Abs. 3 ImmoInvFG) ..............................    175

26. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

    Depotbank (§ 35 Abs. 1 ImmoInvFG) ....................    330

Investmentfondsgesetz

                                                                 Euro

27. Bewilligung der Zusammenlegung von Fondsvermögen von

    Kapitalanlagefonds (§ 3 Abs. 2 des

    Investmentfondsgesetzes - InvFG, BGBl. Nr. 532/1993

    Art. II, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 80/2003) .................................    175

28. Bewilligung der Beendigung der Verwaltung

    (§ 14 InvFG) .........................................    175

29. Bewilligung der Übertragung der Verwaltung eines

    Kapitalanlagefonds auf eine andere

    Kapitalanlagegesellschaft (§ 15 Abs. 2

    InvFG)................................................    175

30. Bewilligung der Fondsbestimmungen (§ 22 Abs. 1

    InvFG) ...............................................    330

31. Bewilligung der Änderung der Fondsbestimmungen

    (§ 22 Abs. 3 InvFG) ..................................    175

32. Bewilligung der Bestellung und des Wechsels der

    Depotbank (§ 23 Abs. 1 InvFG) ........................    330

Pfandbriefgesetz

                                                                 Euro

33. Gestattung der Führung von besonderen Registern

    (§ 3 Abs. 2 des Pfandbriefgesetzes, dRGBl. I

    492/1927, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 97/2001) .................................    210

Rechnungskreis 2 (Versicherungsaufsicht)

Versicherungsaufsichtsgesetz

                                                                 Euro

34. Erteilung der Erstkonzession zum Betrieb der

    Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 1 des

    Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG, BGBl.

    Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

    BGBl. I Nr. 13/2004)

    a) an einen kleinen

       Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des

       § 62 VAG ..........................................    250

    b) an ein anderes Versicherungsunternehmen ...........  4 000

35. Erteilung der Folgekonzession für einen neuen

    Versicherungszweig (§ 4 Abs. 1 VAG)

    a) an einen kleinen Versicherungsverein auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............    150

    b) an ein anderes Versicherungsunternehmen ...........  3 000

36. Erweiterung der Konzession zum Betrieb der

    Vertragsversicherung (§ 4 Abs. 2 VAG)

    a) an einen kleinen Versicherungsverein auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens innerhalb

       eines Versicherungszweiges ........................    750

37. Genehmigung der Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 1 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............    50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........    500

38. Genehmigung der Bestandübertragung und

    Gesamtrechtsnachfolge (§ 13a Abs. 1 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des  § 62 VAG ............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........  1 250

39. Genehmigung von Ausgliederungsverträgen (§ 17a

    Abs. 1 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........  1 250

40. Genehmigung des Antrages auf Absehen vom Erfordernis

    der internen Revision (§ 17b Abs. 3 VAG) .............    420

41. Genehmigung der Verwendung noch nicht erklärter

    Beträge zur Deckung von Verlusten (§ 18 Abs. 5 VAG) ..    280

42. Genehmigung der Verteilung der Erhöhung der

    Deckungsrückstellung auf mehrere Jahre (§ 19

    Abs. 3 VAG) ..........................................    280

43. Befreiung von der Bildung eines Gründungsfonds

    (§ 34 Abs. 3 VAG)

    a) für einen kleinen Versicherungsverein auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG ............     50

    b) für ein anderes Versicherungsunternehmen ..........    280

44. Befreiung vom Erfordernis der Sicherheitsrücklage

    (§ 41 Abs. 2 VAG)

    a) für einen kleinen Versicherungsverein auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............     50

    b) für ein anderes Versicherungsunternehmen ..........    280

45. Genehmigung der Auflösung (§ 56 Abs. 3 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereins auf

       Gegenseitigkeit  im Sinne des   § 62 VAG ..........     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........    420

46. Genehmigung der Verschmelzung (§ 59 Abs. 3 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des § 62 VAG .............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........  1 250

47. Genehmigung der Umwandlung eines

    Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

    Aktiengesellschaft (§ 61 Abs. 4 VAG) .................  1 250

48. Genehmigung der Einbringung eines

    Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit in eine

    Aktiengesellschaft (§ 61a Abs. 4 VAG) ................  1 250

49. Genehmigung der betragsmäßigen Beschränkung der

    Gefahrentragung (§ 64 VAG) ...........................     50

50. Zustimmung zur Kreditgewährung (§ 68 Abs. 4 VAG) .....     50

51. Genehmigung der Hinzurechnung stiller Reserven zu

    den Eigenmitteln (§ 73b Abs. 5 VAG) ..................    500

51a. Genehmigung der Hinzurechnung von Teilen des nicht

    eingezahlten Grundkapitals zu den Eigenmitteln

    (§ 73b Abs. 8 VAG) ...................................    500

52. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

    Ergänzungskapital mit fester Laufzeit (§ 73c

    Abs. 5 VAG) ..........................................    280

52a. Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung von

    Ergänzungskapital ohne feste Laufzeit (§ 73c

    Abs. 6 VAG)...........................................    280

53. Genehmigung der Zuordnungsverfahren der

    Eigenmittel (§ 73e Abs. 1 VAG) .......................    280

54. Gestattung einer Eigenmittel verändernden

    Vermögensumschichtung  (§ 73e Abs. 4 VAG) ............    500

55. Genehmigung der Heranziehung anderer Vermögenswerte

    zur Bedeckung der versicherungstechnischen

    Rückstellungen oder der Überschreitung der in einer

    gemäß § 78 Abs. 3 VAG erlassenen Verordnung

    festgesetzten Grenzen (§ 78 Abs. 2 und Abs. 4 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des  § 62 VAG ............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........    500

56. Zulassung eines abweichenden Geschäftsjahres

    (§ 81 Abs. 5 VAG) ....................................    280

57. Genehmigung des Verzichtes der Einbeziehung eines

    Unternehmens in die zusätzliche Beaufsichtigung

    (§ 86b Abs. 2 VAG) ...................................    280

58. Genehmigung des Solvabilitätsplanes oder des

    Finanzierungsplanes (§ 104a Abs. 1 und 2 VAG)

    a) eines kleinen Versicherungsvereines auf

       Gegenseitigkeit im Sinne des  § 62 VAG ............     50

    b) eines anderen Versicherungsunternehmens ...........    500

Rechnungskreis 3 (Wertpapieraufsicht)

Börsegesetz

                                                                 Euro

59. Erteilung der Konzession zur Leitung und Verwaltung

    einer Börse (§ 2 Abs. 2 des Börsegesetzes 1989 -

    BörseG, BGBl. Nr. 555/1989, zuletzt geändert durch

    das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2003) ............... 10 000

60. Bewilligung der Verschmelzung (§ 7 Abs. 1 Z 1

    BörseG) ..............................................  1 250

61. Bewilligung für das Erreichen, Überschreiten oder

    Unterschreiten der Grenzen der Stimmrechte oder

    des Kapitals (§ 7 Abs. 1 Z 2 BörseG) .................  1 250

62. Bewilligung für die Errichtung von Zweigstellen in

    einem Drittland (§ 7 Abs. 1 Z 3 BörseG) ..............    350

63. Bewilligung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    eines Börseunternehmens (§ 13 Abs. 1 BörseG)

    ......................................................  3 500

64. Bewilligung der Änderung der Allgemeinen

    Geschäftsbedingungen eines Börseunternehmens

    (§ 13 Abs. 1 BörseG) .................................    350

65. Bestellung zum Börsesensal (§ 32 Abs. 2 BörseG) ......    500

Wertpapieraufsichtsgesetz

66. Erteilung der Konzession zur Erbringung von

    Wertpapierdienstleistungen inkl. § 1 Abs. 1 Z 19

    lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 des

    Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl.

    Nr. 753/1996, zuletzt geändert durch das

    Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2003) ....................  1 500

67. Erteilung der Konzession zur Erbringung von

    Wertpapierdienstleistungen ohne § 1 Abs. 1 Z 19

    lit. b BWG (§ 19 Abs. 2 WAG) .........................  1 000

68. Erweiterung der Konzession zur Erbringung von

    Wertpapierdienstleistungen (§ 19 Abs. 2 WAG) .........    500

Rechnungskreis 4 (Pensionskassenaufsicht)

Pensionskassengesetz

                                                                Euro

69. Erteilung der Konzession zum Betrieb einer

    Pensionskasse (§ 8 Abs. 1 des

    Pensionskassengesetzes - PKG, BGBl. Nr. 281/1990,

    zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

    Nr. 13/2004) .........................................  4 000

70. Bewilligung des Geschäftsplanes und der Änderung

    des Geschäftsplanes einer Pensionskasse (§ 20

    Abs. 4 PKG) ..........................................    500

71. Bewilligung der Verfügung über ein als Daueranlage

    gewidmetes Wertpapier (§ 23 Abs. 1 Z 3a PKG) .........    300

72. Bewilligung zur Auflösung, Verschmelzung oder

    Umwandlung einer Pensionskasse (§ 40 PKG) ............  1 250

          Billigung von Prospekten gemäß Kapitalmarktgesetz

                           und Börsegesetz

73. Zulassung als qualifizierter Anleger (§ 1 Abs. 1

    Z 5a lit. d und e des Kapitalmarktgesetzes – KMG,

    BGBl. Nr. 625/1991 Art. I, zuletzt geändert durch

    das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2005) ................    200

74. Billigung eines Nachtrages zum Prospekt (§ 6 Abs. 1

    KMG, § 74 BörseG) ....................................    250

75. Bewilligung der Nichtaufnahme bestimmter Angaben in

    einem Prospekt (§ 7 Abs. 6 KMG, § 74 BörseG) .........     75

76. Billigung von Prospekten (§ 8a Abs. 1 KMG, § 74

    BörseG) ..............................................    800

Gesetzesnummer

20003389

Dokumentnummer

NOR40066552

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