Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
21.12.2013
Außerkrafttretensdatum
06.05.2024
Abkürzung
FSG-VBV
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Fahrtenprotokoll
§ 3.Paragraph 3,
Die Durchführung jeder Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll gemäß der Anlage einzutragen. Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu zu führen und ist vom jeweiligen Begleiter und vom Bewerber zu unterschreiben. Zu den begleitenden Schulungen und zur Perfektionsschulung ist das Fahrtenprotokoll dem Ausbildner gemäß § 7 vorzulegen. Das Fahrtenprotokoll ist spätestens vor der Zulassung zur praktischen Fahrprüfung der Behörde vorzulegen. Die Durchführung jeder Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll gemäß der Anlage einzutragen. Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu zu führen und ist vom jeweiligen Begleiter und vom Bewerber zu unterschreiben. Zu den begleitenden Schulungen und zur Perfektionsschulung ist das Fahrtenprotokoll dem Ausbildner gemäß Paragraph 7, vorzulegen. Das Fahrtenprotokoll ist spätestens vor der Zulassung zur praktischen Fahrprüfung der Behörde vorzulegen.
Im RIS seit
20.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2024
Gesetzesnummer
10012898
Dokumentnummer
NOR40160306