Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2013,
römisch fünf
Paragraph 3
21.12.2013
06.05.2024
FSG-VBV
90/02 Kraftfahrrecht
Die Durchführung jeder Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll gemäß der Anlage einzutragen. Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu zu führen und ist vom jeweiligen Begleiter und vom Bewerber zu unterschreiben. Zu den begleitenden Schulungen und zur Perfektionsschulung ist das Fahrtenprotokoll dem Ausbildner gemäß Paragraph 7, vorzulegen. Das Fahrtenprotokoll ist spätestens vor der Zulassung zur praktischen Fahrprüfung der Behörde vorzulegen.
06.05.2024
10012898
NOR40160306