Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.03.1999
Außerkrafttretensdatum
20.12.2013
Abkürzung
FSG-VBV
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Fahrtenprotokoll
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die Durchführung jeder Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll gemäß Anlage 3 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) einzutragen. Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu zu führen und ist vom jeweiligen Begleiter und vom Bewerber zu unterschreiben. Zu den begleitenden Schulungen und zur Perfektionsschulung ist das Fahrtenprotokoll dem Ausbildner gemäß § 7 vorzulegen.Die Durchführung jeder Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll gemäß Anlage 3 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) einzutragen. Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu zu führen und ist vom jeweiligen Begleiter und vom Bewerber zu unterschreiben. Zu den begleitenden Schulungen und zur Perfektionsschulung ist das Fahrtenprotokoll dem Ausbildner gemäß Paragraph 7, vorzulegen.
(2)Absatz 2,Das Fahrtenprotokoll ist gemeinsam mit der Bestätigung gemäß Anlage 2 der Behörde vorzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2014
Gesetzesnummer
10012898
Dokumentnummer
NOR12159531
Alte Dokumentnummer
N9199957343L