Vereinigte Staaten von Amerika, entsprechend der Entscheidung 2000/520/EG der Kommission gemäß der Richtlinie 95/46/EG über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ und der diesbezüglichen „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, ABl. Nr. L 215 vom 25.08.2000 S. 7, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 115 vom 25.04.2001 S. 14,Vereinigte Staaten von Amerika, entsprechend der Entscheidung 2000/520/EG der Kommission gemäß der Richtlinie 95/46/EG über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ und der diesbezüglichen „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, Amtsblatt Nummer L 215 vom 25.08.2000 Seite 7, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 115 vom 25.04.2001 Seite 14,