Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung § 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 322/1997

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.11.1997

Außerkrafttretensdatum

15.02.2006

Abkürzung

FSG-GV

Index

90/02 Kraftfahrrecht

Text

Behinderungen

Paragraph 6,
  1. Absatz eins,Als zum Lenken von Kraftfahrzeugen hinreichend frei von Behinderungen gilt eine Person, bei der keine der folgenden Behinderungen vorliegt:
    1. Ziffer eins
      grobe Störungen des Raum- und Muskelsinnes, des Tastgefühles oder der Koordination der Muskelbewegungen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen können,
    2. Ziffer 2
      organische Veränderungen, die eine respiratorische Insuffizienz oder eine Vitalkapazität unter 1,5 Liter Atemluft verursachen,
    3. Ziffer 3
      Defekte an Gliedmaßen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen können,
    4. Ziffer 4
      hinsichtlich des Lenkens von einspurigen Krafträdern: das Fehlen einer Hand,
    5. Ziffer 5
      eingeschränkte Beweglichkeit der Gelenke, Muskulatur und Gliedmaßen, die das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges beeinträchtigen kann,
    6. Ziffer 6
      mangelhaftes Sehvermögen oder
    7. Ziffer 7
      mangelhaftes Hörvermögen oder Störungen des Gleichgewichtes.
  2. Absatz 2,Personen, bei denen Defekte an den Gliedmaßen im Sinne des Absatz eins, Ziffer 3, oder 5 festgestellt wurden, die durch Verwendung von Körperersatzstücken oder Behelfen oder von Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen oder von Invalidenkraftfahrzeugen oder Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden können, gelten unter den in Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer 2, oder 3 FSG angeführten Voraussetzungen als zum Lenken von Kraftfahrzeugen bedingt oder beschränkt geeignet.

Schlagworte

Raumsinn

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013

Gesetzesnummer

10012726

Dokumentnummer

NOR12158008

Alte Dokumentnummer

N9199749438L

Navigation im Suchergebnis