(3a)Absatz 3 a,Die Perfektionsfahrt im Rahmen der Fahrausbildung gemäß § 4b Abs. 3 FSG sowie das Gespräch gemäß § 4a Abs. 5 FSG haben aus folgenden Inhalten in der Dauer von insgesamt zwei Unterrichtseinheiten zu bestehen:Die Perfektionsfahrt im Rahmen der Fahrausbildung gemäß Paragraph 4 b, Absatz 3, FSG sowie das Gespräch gemäß Paragraph 4 a, Absatz 5, FSG haben aus folgenden Inhalten in der Dauer von insgesamt zwei Unterrichtseinheiten zu bestehen:
Befahren von Tunnels, wenn dies möglich ist,
Fahren im Freiland, wenn möglich überwiegend,
Fahren im Schnellverkehr, wenn möglich Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen,
Befahren von komplexen Querstellen,
Anwenden des Sekundentrainings und der Blicktechnik,
Gefahrenvermeidungstraining,
Dynomentraining und 3A-Training.
Die Perfektionsfahrt und das Gespräch sind nach Möglichkeit in Gruppen durchzuführen, deren Größe höchstens zwei Teilnehmer betragen darf. Der Umfang von Perfektionsfahrt und Gespräch hat jeweils eine Unterrichtseinheit zu betragen, wobei das Gespräch nach Möglichkeit auf die Pausen zwischen den einzelnen Übungen aufzuteilen ist. Während der Perfektionsfahrt muss vom Ausbildner zu den Teilnehmern eine Funkverbindung bestehen, mittels derer Anweisungen und Hinweise gegeben werden können. Die Teilnehmer haben die Perfektionsfahrt auf einem Motorrad zu absolvieren, zu dessen Lenken sie unbeschadet des § 4a Abs. 5 letzter Satz FSG befugt sind. Dabei sollte nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Fähigkeiten des Teilnehmers ein Fahrzeug der jeweils höchsten Lenkberechtigungsklasse verwendet werden, die der Betreffende besitzt.Die Perfektionsfahrt und das Gespräch sind nach Möglichkeit in Gruppen durchzuführen, deren Größe höchstens zwei Teilnehmer betragen darf. Der Umfang von Perfektionsfahrt und Gespräch hat jeweils eine Unterrichtseinheit zu betragen, wobei das Gespräch nach Möglichkeit auf die Pausen zwischen den einzelnen Übungen aufzuteilen ist. Während der Perfektionsfahrt muss vom Ausbildner zu den Teilnehmern eine Funkverbindung bestehen, mittels derer Anweisungen und Hinweise gegeben werden können. Die Teilnehmer haben die Perfektionsfahrt auf einem Motorrad zu absolvieren, zu dessen Lenken sie unbeschadet des Paragraph 4 a, Absatz 5, letzter Satz FSG befugt sind. Dabei sollte nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Fähigkeiten des Teilnehmers ein Fahrzeug der jeweils höchsten Lenkberechtigungsklasse verwendet werden, die der Betreffende besitzt.