Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthrazen, Pech oder Ruß mit hohem Anteil an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß §§ 4 und 41 ASchG ergibt, daß eine Gesundheitsgefährdung bestehen könnte;Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthrazen, Pech oder Ruß mit hohem Anteil an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß Paragraphen 4 und 41 ASchG ergibt, daß eine Gesundheitsgefährdung bestehen könnte;