Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wertpapieraufsichtsgesetz 2007

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 60/2007

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.2007

Außerkrafttretensdatum

31.03.2009

Abkürzung

WAG 2007

Index

37/02 Kreditwesen

Titel

Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007)
StF: BGBl. I Nr. 60/2007 (NR: GP XXIII RV 143 AB 182 S. 30. BR: 7726 AB 7750 S. 747.)
[CELEX-Nr.: 32004L0039, 32006L0031, 32006L0049, 32006L0073]

Änderung

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

Artikel 2 Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von

Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – WAG 2007)

Artikel 3 Änderung des Bankwesengesetzes

Artikel 4 Änderung des Börsegesetzes 1989

Artikel 5 Änderung des Investmentfondsgesetzes

Artikel 6 Änderung des Kapitalmarktgesetzes

Artikel 7 Änderung des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes

Artikel 8 Änderung des Konsumentenschutzgesetzes

Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung 1994

                          Inhaltsverzeichnis

                          (Anm.: des Art. 2)

                            1. Hauptstück

                1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

  § 1.  Begriffsbestimmungen

  § 2.  Ausnahmen

  § 3.  Wertpapierfirmen

  § 4.  Wertpapierdienstleistungsunternehmen

  § 5.  Rücknahme und Erlöschen der Konzession

  § 6.  Anwendung des BWG

  § 7.  Verschwiegenheitspflicht

  § 8.  Firmenbuch

  § 9.  Eigenkapital

  § 10.         Geschäftsleiter

  § 11.         Aktionäre oder sonstige Gesellschafter mit

                qualifizierten Beteiligungen

        2. Abschnitt: Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

  § 12.         Wertpapierfirmen aus Mitgliedstaaten in Österreich

  § 13.         Österreichische Wertpapierfirmen in Mitgliedstaaten

  § 14.         Aufsicht im Rahmen der Dienstleistungs- und

                Niederlassungsfreiheit

              2. Hauptstück: Organisatorische Anforderungen

                      1. Abschnitt: Organisation

  § 15.         Rechtsträger

  § 16.         Bedingungen für die Bereitstellung von Informationen

  § 17.         Allgemeine organisatorische Anforderungen

  § 18.         Einhaltung der Vorschriften („Compliance“)

  § 19.         Risikomanagement

  § 20.         Interne Revision

  § 21.         Zuständigkeiten der Geschäftsleitung

  § 22.         Verpflichtung zum Führen von Aufzeichnungen

  § 23.         Persönliches Geschäft

  § 24.         Arten der persönlichen Geschäfte

       2. Abschnitt: Auslagerung und Heranziehung von vertraglich

                        gebundenen Vermittlern

  § 25.         Auslagerung von wesentlichen betrieblichen Aufgaben

                an Dienstleister

  § 26.         Auslagerung von Privatkundenportfolios an

                Dienstleister im Drittland

  § 27.         Erbringung von Dienstleistungen über einen anderen

                Rechtsträger

  § 28.         Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern

                 3. Abschnitt: Schutz des Kundenvermögens

  § 29.         Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden

  § 30.         Hinterlegung von Kundenfinanzinstrumenten

  § 31.         Hinterlegung von Kundengeldern

  § 32.         Verwendung der Finanzinstrumente von Kunden

  § 33.         Berichte von Abschlussprüfern

                     4. Abschnitt: Interessenkonflikte

  § 34.         Für Kunden potenziell nachteilige

                Interessenkonflikte

  § 35.         Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten

  § 36.         Finanzanalysen

  § 37.         Zusätzliche organisatorische Anforderungen für die

                Erstellung von Finanzanalysen

     5. Abschnitt: Verpflichtung zum Handeln im besten Interesse des

                                  Kunden

  § 38.         Allgemeine Pflichten

  § 39.         Gewährung und Annahme von Vorteilen

                     6. Abschnitt: Information für Kunden

  § 40.         Angemessene Informationen

  § 41.         Bedingungen für redliche, eindeutige und nicht

                irreführende Informationen

  § 42.         Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen

                 7. Abschnitt: Eignung und Angemessenheit von

                         Wertpapierdienstleistungen

  § 43.         Allgemeine Bestimmungen

  § 44.         Eignung von Anlageberatungs- und

                Portfolioverwaltungsdienstleistungen

  § 45.         Angemessenheit von sonstigen

                Wertpapierdienstleistungen

  § 46.         Geschäfte, die nur in der Ausführung oder Annahme

                und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen

  § 47.         Dokumentation der Rechte und Pflichten der

                Vertragsparteien

            8. Abschnitt: Berichtspflichten gegenüber den Kunden

  § 48.         Berichtspflicht

  § 49.         Berichtspflichten bei der Ausführung von Aufträgen

                außerhalb der Portfolioverwaltung

  § 50.         Berichtspflichten bei der Portfolioverwaltung

  § 51.         Berichtspflichten für Rechtsträger, die

                Kundenfinanzinstrumente und Kundengelder halten

        9. Abschnitt: Bestmögliche Durchführung von Dienstleistungen

  § 52.         Bestmögliche Durchführung

  § 53.         Organisatorische Vorschriften über die

                Durchführungspolitik

  § 54.         Besondere Vorschriften für Privatkunden

               10. Abschnitt: Bearbeitung von Kundenaufträgen

  § 55.         Allgemeine Bestimmungen

  § 56.         Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen

  § 57.         Zusammenlegung und Zuordnung von Geschäften für

                eigene Rechnung

    11. Abschnitt: Professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien

  § 58.         Professionelle Kunden

  § 60.         Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien

  § 61.         Information über die Kundeneinstufung

        12. Abschnitt: Unerbetene Nachrichten und Haustürgeschäfte

  § 62.         Unerbetene Nachrichten

  § 63.         Haustürgeschäfte

                              3. Hauptstück

           1. Abschnitt: Melde- und Veröffentlichungspflichten

  § 64.         Meldepflichten

  § 65.         Veröffentlichungen nach dem Handel

  § 66.         Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

     2. Abschnitt: Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF)

  § 67.         Handel und Abschluss von Geschäften über MTF

  § 68.         Vor- und Nachhandels-Transparenzvorschriften für MTF

                3. Abschnitt: Systematische Internalisierer

  § 69.         Vorhandels-Transparenzvorschriften

  § 70.         Ausführung von Kundenaufträgen

  § 71.         Allgemeine Geschäftsbedingungen

  § 72.         Aufsicht

                              4. Hauptstück

                               1. Abschnitt

  § 73. und § 74.        Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung

  § 75. bis § 78.        Anlegerentschädigung

  § 79. bis § 89.        Geschäftsaufsicht und Insolvenzbestimmungen

             2. Abschnitt: Kosten und Verfahrensvorschriften

  § 90.         Kosten

  § 91. und § 92.        Verfahrensvorschriften

  § 93.         Berichtspflicht von Abschlussprüfern

                               3. Abschnitt

  § 94. bis § 96.Strafbestimmungen

                 4. Abschnitt: Behördliche Zusammenarbeit

  § 97.         Kontaktstelle und Informationsaustausch

  § 98.         Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor

                Ort und bei Ermittlungen

  § 99.         Ablehnung der Zusammenarbeit und

                Behördenkonsultation

  § 100.        Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten

  § 101.        Von den Aufnahmemitgliedstaaten zu treffende

                Sicherungsmaßnahmen

           5. Hauptstück: Übergangs- und Schlussbestimmungen

  § 102. und § 103.      Übergangsbestimmungen

  § 104.                 Verweise und Verordnungen

  § 105.                 Sprachliche Gleichbehandlung

  § 106.                 Außer-Kraft-Treten

  § 107.                 Vollziehung

  § 108.                 In-Kraft-Treten

  Anlage 1 zu § 25

  Anlage 1 zu § 40

  Anlage 2 zu § 40

  Anlage 3 zu § 40

  Anlage 4 zu § 40

  Anlage 1 zu § 49

  Anlage 1 zu § 50

Anmerkung

Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 wurde in Artikel 2, BGBl. I Nr. 60/2007, kundgemacht.

Schlagworte

Anlageberatungsdienstleistung, Meldepflicht, Aufzeichnungspflicht, Übergangsbestimmung, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (BGBl. I Nr. 60/2007)

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2011

Gesetzesnummer

20005401

Dokumentnummer

NOR30005897

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2007/60/P0/NOR30005897

Navigation im Suchergebnis