Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Unfalluntersuchungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
16.05.2012
Außerkrafttretensdatum
31.07.2017
Abkürzung
UUG 2005
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Errichtung der unabhängigen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes
§ 2.Paragraph 2,
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes für die Bereiche Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen und Zivilluftfahrt untersteht als Organisationseinheit der Bundesanstalt für Verkehr dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, öffentlichen und privaten Stellen, deren Interessen mit den Aufgaben einer Sicherheitsuntersuchungsstelle kollidieren könnten.
Im RIS seit
15.05.2012
Zuletzt aktualisiert am
26.07.2017
Gesetzesnummer
20004333
Dokumentnummer
NOR40139227