Kurztitel

Unfalluntersuchungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2012,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2,

Inkrafttretensdatum

16.05.2012

Außerkrafttretensdatum

31.07.2017

Abkürzung

UUG 2005

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Errichtung der unabhängigen Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes

Paragraph 2,

Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes für die Bereiche Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen und Zivilluftfahrt untersteht als Organisationseinheit der Bundesanstalt für Verkehr dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, öffentlichen und privaten Stellen, deren Interessen mit den Aufgaben einer Sicherheitsuntersuchungsstelle kollidieren könnten.

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2017

Gesetzesnummer

20004333

Dokumentnummer

NOR40139227