Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Patentamtsgebührengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Außerkrafttretensdatum
31.12.2009
Abkürzung
PAG
Index
26/03 Patentrecht
Text
2. Hauptstück
Gebühren
1. Abschnitt
Nationale Patentanmeldungen und Patente
Anmelde- und Recherchengebühr, Veröffentlichungsgebühren,
Einspruchsgebühr
§ 3.Paragraph 3,
Für die Anmeldung eines Patentes ist eine Anmelde- und Recherchengebühr von 50 Euro sowie eine Veröffentlichungsgebühr von 130 Euro zu zahlen.
Schlagworte
Anmeldegebühr
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2011
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40059710