Bundesrecht konsolidiert

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Patentamtsgebührengesetz § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 149/2004

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Abkürzung

PAG

Index

26/03 Patentrecht

Text

2. Hauptstück
Gebühren

1. Abschnitt
Nationale Patentanmeldungen und Patente

Anmelde- und Recherchengebühr, Veröffentlichungsgebühren,

Einspruchsgebühr

Paragraph 3,

Für die Anmeldung eines Patentes ist eine Anmelde- und Recherchengebühr von 50 Euro sowie eine Veröffentlichungsgebühr von 130 Euro zu zahlen.

Schlagworte

Anmeldegebühr

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2011

Gesetzesnummer

20003819

Dokumentnummer

NOR40059710

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2004/149/P3/NOR40059710

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