Kurztitel

Patentamtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2004,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Text

2. Hauptstück
Gebühren

1. Abschnitt
Nationale Patentanmeldungen und Patente

Anmelde- und Recherchengebühr, Veröffentlichungsgebühren,

Einspruchsgebühr

Paragraph 3,

Für die Anmeldung eines Patentes ist eine Anmelde- und Recherchengebühr von 50 Euro sowie eine Veröffentlichungsgebühr von 130 Euro zu zahlen.