(7)Absatz 7,Bei Erlöschen der Amateurfunkbewilligung ist die Urkunde über die Amateurfunkbewilligung innerhalb von zwei Monaten dem Fernmeldebüro zurückzustellen.
(Anm.: Abs. 8 mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 8, mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft getreten)