(5)Absatz 5,Die Handelsspanne bei Zigaretten darf nicht niedriger sein als 95% jener Spanne, die sich bei dem gewichteten Durchschnittspreis nach § 4 Abs. 4 des Tabaksteuergesetzes 2022 ergibt. Die Handelsspanne bei Feinschnitt darf nicht niedriger sein als 95% jener Spanne, die sich bei dem gewichteten Durchschnittspreis nach § 4 Abs. 5 des Tabaksteuergesetzes 2022 ergibt. Die Handelsspanne bei Tabak zum Erhitzen darf nicht niedriger sein als 95 % jener Spanne, die sich bei dem gewichteten Durchschnittspreis nach § 4 Abs. 6 des Tabaksteuergesetzes 2022 ergibt. Die Handelsspanne bei Nikotinbeuteln darf nicht niedriger sein als 95 % jener Spanne, die sich bei dem gewichteten Durchschnittspreis nach § 4 Abs. 6a des Tabaksteuergesetzes 2022 ergibt.Die Handelsspanne bei Zigaretten darf nicht niedriger sein als 95% jener Spanne, die sich bei dem gewichteten Durchschnittspreis nach Paragraph 4, Absatz 4, des Tabaksteuergesetzes 2022 ergibt. Die Handelsspanne bei Feinschnitt darf nicht niedriger sein als 95% jener Spanne, die sich bei dem gewichteten Durchschnittspreis nach Paragraph 4, Absatz 5, des Tabaksteuergesetzes 2022 ergibt. Die Handelsspanne bei Tabak zum Erhitzen darf nicht niedriger sein als 95 % jener Spanne, die sich bei dem gewichteten Durchschnittspreis nach Paragraph 4, Absatz 6, des Tabaksteuergesetzes 2022 ergibt. Die Handelsspanne bei Nikotinbeuteln darf nicht niedriger sein als 95 % jener Spanne, die sich bei dem gewichteten Durchschnittspreis nach Paragraph 4, Absatz 6 a, des Tabaksteuergesetzes 2022 ergibt.