Anmerkung
1. vgl. § 7 Abs. 5 und 6;
2. Art. 2 Z 1 der Novelle
BGBl. I Nr. 87/2004 lautet: "Im § 1 Abs. 2
und 3, ... wird die Wortgruppe "der Hochleistungsstrecke
Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner oder
von Teilen derselben" durch die Wortgruppe "des
Hochleistungsstreckenteiles Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck
oder von Teilen desselben" ... ersetzt." Die Anweisung konnte in
Abs. 3 nicht durchgeführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017