Bundesrecht konsolidiert

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Schulwegsicherungsverordnung § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulwegsicherungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 790/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 371/1998

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

21.10.1998

Außerkrafttretensdatum

05.09.2003

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Schutzausrüstung

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Die Schutzausrüstung besteht aus einem hellen Mantel und aus einer hellen Mütze. Der Mantel kann mit roten Streifen aus rückstrahlendem Material versehen werden.
  2. Absatz 2,Sofern sich auf der Schutzausrüstung eine Aufschrift befindet, darf diese nach ihrer Größe und Beschaffenheit nicht die Erkennbarkeit der Schutzausrüstung beeinträchtigen.

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013

Gesetzesnummer

10012341

Dokumentnummer

NOR12159166

Alte Dokumentnummer

N9199855243L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/790/P4/NOR12159166

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