Bundesrecht konsolidiert

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Schulwegsicherungsverordnung § 4

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulwegsicherungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 790/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

01.10.1994

Außerkrafttretensdatum

20.10.1998

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Schutzausrüstung

Paragraph 4,
  1. Absatz eins,Die Schutzausrüstung besteht aus einem weißen Mantel und aus einer weißen Mütze. Der Mantel kann mit roten Streifen aus rückstrahlendem Material versehen werden.
  2. Absatz 2,Sofern sich auf der Schutzausrüstung eine Aufschrift befindet, darf diese nach ihrer Größe und Beschaffenheit nicht die Erkennbarkeit der Schutzausrüstung beeinträchtigen.

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013

Gesetzesnummer

10012341

Dokumentnummer

NOR12154694

Alte Dokumentnummer

N9199423816L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/790/P4/NOR12154694

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