Absatz eins,Die Schutzausrüstung besteht aus einem weißen Mantel und aus einer weißen Mütze. Der Mantel kann mit roten Streifen aus rückstrahlendem Material versehen werden.
Schulwegsicherungsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 790 aus 1994,
Paragraph 4
01.10.1994
20.10.1998