(3)Absatz 3,Ergibt die erste Wiederholung nach positivem Erstbefund oder die zweite Wiederholung nach positivem Erst- und negativem Zweitbefund ein positives Ergebnis, hat das Labor einen Bestätigungstest durch ein HIV-Bestätigungslabor vornehmen zu lassen. In diesem Zusammenhang hat das Labor dem Bestätigungslabor bekanntzugeben, mit welchem Diagnostikum der HIV-Screening-Test durchgeführt wurde. Bestätigungslabors sind das Klinische Institut für Virologie an der Universität Wien, das Institut für Hygiene an der Universität Innsbruck, das Hygiene-Institut der Universität Graz und die Serodiagnostische Station der Terminologische Abteilung des Krankenhauses der Stadt Wien Lainz.