Bei den in Art. 3a genannten Leistungen - unabhängig davon, ob bei diesen Leistungen Art. 3a Abs. 1 erster Satz zur Anwendung kommt - wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wennBei den in Artikel 3 a, genannten Leistungen - unabhängig davon, ob bei diesen Leistungen Artikel 3 a, Absatz eins, erster Satz zur Anwendung kommt - wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn
der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und
der Leistungsempfänger im Inland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst ist.