Bundesrecht konsolidiert

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Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 348/1994

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.1994

Außerkrafttretensdatum

31.08.1998

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Zusammensetzung der Gutachterkommissionen

Paragraph eins,

Die Gutachterkommissionen bestehen entsprechend den Erfordernissen der Geschäftsbereiche aus drei bis fünf, in den Fällen des Paragraph 3, jedoch aus vier bis zehn Mitgliedern und aus den für jedes Mitglied berufenen Ersatzmitgliedern.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2017

Gesetzesnummer

10009918

Dokumentnummer

NOR12125206

Alte Dokumentnummer

N7199420409L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/348/P1/NOR12125206

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