Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln
Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1994,
römisch fünf
Paragraph eins
01.09.1994
31.08.1998
70/06 Schulunterricht
Die Gutachterkommissionen bestehen entsprechend den Erfordernissen der Geschäftsbereiche aus drei bis fünf, in den Fällen des Paragraph 3, jedoch aus vier bis zehn Mitgliedern und aus den für jedes Mitglied berufenen Ersatzmitgliedern.
25.09.2017
10009918
NOR12125206
N7199420409L