Bundesrecht konsolidiert

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Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln § 1

Kurztitel

Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 348/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 286/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2022

Außerkrafttretensdatum

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Zusammensetzung der Gutachterkommissionen

Paragraph eins,

Die Gutachterkommissionen bestehen entsprechend den Erfordernissen der Geschäftsbereiche aus drei bis zwanzig Mitgliedern und so vielen Ersatzmitgliedern, wie die jeweilige Kommission Mitglieder hat.

Im RIS seit

20.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2022

Gesetzesnummer

10009918

Dokumentnummer

NOR40246066

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1994/348/P1/NOR40246066

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