Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.10.1999
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Abkürzung
AVRAG
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 19 Abs. 1 Z 6
Text
Ansprüche von Arbeitnehmern mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich gegen ausländische Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich
§ 7.Paragraph 7,
Beschäftigt ein Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich, der nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft in Österreich ist, einen Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, so hat dieser Arbeitnehmer zwingend Anspruch zumindest auf jenes gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt, das am Arbeitsort vergleichbaren Arbeitnehmern von vergleichbaren Arbeitgebern gebührt.
Schlagworte
Einsatzort
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2016
Gesetzesnummer
10008872
Dokumentnummer
NOR12117629
Alte Dokumentnummer
N6199961048L