(1)Absatz eins,Die einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang abschließende kommissionelle Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 ist vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat abzulegen. Diese kommissionelle Prüfung setzt sich aus den PrüfungsteilenDie einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang abschließende kommissionelle Prüfung gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 6, ist vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat abzulegen. Diese kommissionelle Prüfung setzt sich aus den Prüfungsteilen
Prüfungsgespräch über die durchgeführten Bachelorarbeiten sowie
deren Querverbindungen zu relevanten Fächern des Studienplans
zusammen.