Absatz eins,Die einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang abschließende kommissionelle Prüfung gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 6, ist vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat abzulegen. Diese kommissionelle Prüfung setzt sich aus den Prüfungsteilen
- Ziffer einsPrüfungsgespräch über die durchgeführten Bachelorarbeiten sowie
- Ziffer 2deren Querverbindungen zu relevanten Fächern des Studienplans
zusammen.