Bundesrecht konsolidiert

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Nationalrats-Wahlordnung 1992 § 41

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Nationalrats-Wahlordnung 1992

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 471/1992

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 41

Inkrafttretensdatum

01.05.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Abkürzung

NRWO

Index

10/04 Wahlen

Text

römisch drei. HAUPTSTÜCK

Wählbarkeit, Wahlbewerbung

1. Abschnitt

Wählbarkeit

Paragraph 41, Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Gesetzesnummer

10001199

Dokumentnummer

NOR12013938

Alte Dokumentnummer

N1199221876J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/471/P41/NOR12013938

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