des § 21f Abs. 1 Z 6 lit. b die Bestandsmeldung sowie die Begleitpapiere,des Paragraph 21 f, Absatz eins, Ziffer 6, Litera b, die Bestandsmeldung sowie die Begleitpapiere,
die der AMA vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Form eines Online-Zugangs zur Weindatenbank zugänglich zu machen sind.