Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 15
Inkrafttretensdatum
15.11.2010
Außerkrafttretensdatum
31.12.2013
Abkürzung
ZDBR-GO
Index
44 Zivildienst
Text
Tätigkeitsbericht
§ 15.Paragraph 15,
Der nach § 54 Abs. 2 ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten: Der nach Paragraph 54, Absatz 2, ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:
die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Zivildienstbeschwerderates nicht einheitlich beantwortet wurden;
wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
Anregungen für allfällige Änderungen der vom Zivildienstbeschwerderat anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
Angaben über Art und Umfang der in § 43 Abs. 2 Z 1 und 2 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.Angaben über Art und Umfang der in Paragraph 43, Absatz 2, Ziffer eins und 2 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.
Im RIS seit
17.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2013
Gesetzesnummer
10005793
Dokumentnummer
NOR40122615