Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 15
Inkrafttretensdatum
01.01.1992
Außerkrafttretensdatum
14.11.2010
Abkürzung
ZDBR-GO
Index
44 Zivildienst
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. Art. II § 16 Abs. 2,
BGBl. Nr. 706/1991
Text
Tätigkeitsbericht
§ 15.Paragraph 15,
Der nach § 54 Abs. 2 ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten: Der nach Paragraph 54, Absatz 2, ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:
die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Zivildienstrates nicht einheitlich beantwortet wurden;
wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
Anregungen für allfällige Änderungen der vom Zivildienstrat anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
Angaben über Art und Umfang der in § 43 Abs. 2 Z 1 bis 4 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.Angaben über Art und Umfang der in Paragraph 43, Absatz 2, Ziffer eins bis 4 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2013
Gesetzesnummer
10005793
Dokumentnummer
NOR12063418
Alte Dokumentnummer
N4199117947J