Kurztitel

Geschäftsordnung des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 706 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

01.01.1992

Außerkrafttretensdatum

14.11.2010

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Artikel römisch zwei, Paragraph 16, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 706 aus 1991,

Text

Tätigkeitsbericht

Paragraph 15,

Der nach Paragraph 54, Absatz 2, ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
  2. Ziffer 2
    die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Zivildienstrates nicht einheitlich beantwortet wurden;
  3. Ziffer 3
    wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
  4. Ziffer 4
    Anregungen für allfällige Änderungen der vom Zivildienstrat anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
  5. Ziffer 5
    Angaben über Art und Umfang der in Paragraph 43, Absatz 2, Ziffer eins bis 4 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.