Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Kapitalmarktgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1992
Außerkrafttretensdatum
09.08.2005
Abkürzung
KMG
Index
21/06 Wertpapierrecht
Text
Prospektpflichtiges Angebot
§ 2.Paragraph 2,
Ein erstmaliges öffentliches Angebot darf im Inland nur erfolgen, wenn spätestens einen Werktag davor ein nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes erstellter und kontrollierter Prospekt veröffentlicht wurde. Dem erstmaligen öffentlichen Angebot ist jedes weitere öffentliche Angebot im Inland gleichzuhalten, wenn davor kein nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes erstellter und kontrollierter Prospekt veröffentlicht wurde.
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2012
Gesetzesnummer
10003020
Dokumentnummer
NOR12035792
Alte Dokumentnummer
N2199117598J