(9) Eine Deponiegaserfassung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein System technischer Einrichtungen, wie zB Entgasungskamine, Gasbrunnen, Gasdome, Leitungen und Regeleinrichtungen zur aktiven Erfassung und kontrollierten Ableitung von Deponiegas. Eine aktive Entgasung ist das Absaugen von Deponiegas durch maschinell erzeugten Unterdruck. Als Deponiegasbehandlung ist das Verbrennen der erfaßten Deponiegase in Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, einschließlich einer allenfalls erforderlichen Vorreinigung, anzusehen.