(1)Absatz einsDie Abzugsteuer gemäß § 99 beträgt generell 20% und 25% bei Einkünften gemäß § 99 Abs. 1 Z 6. In den Fällen des § 99 Abs. 2 Z 2 beträgt die Abzugsteuer 35%, wenn der Steuerpflichtige eine natürliche Person ist, sonst 25%.Die Abzugsteuer gemäß Paragraph 99, beträgt generell 20% und 25% bei Einkünften gemäß Paragraph 99, Absatz eins, Ziffer 6, In den Fällen des Paragraph 99, Absatz 2, Ziffer 2, beträgt die Abzugsteuer 35%, wenn der Steuerpflichtige eine natürliche Person ist, sonst 25%.