(1)Absatz einsDie Abzugsteuer gemäß § 99 beträgt 20%, bei Einkünften gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 und 7 jedoch 27,5%. In den Fällen des § 99 Abs. 2 Z 2 beträgt die Abzugsteuer 35%, wenn der Steuerpflichtige eine natürliche Person ist, sonst 25%.Die Abzugsteuer gemäß Paragraph 99, beträgt 20%, bei Einkünften gemäß Paragraph 99, Absatz eins, Ziffer 6 und 7 jedoch 27,5%. In den Fällen des Paragraph 99, Absatz 2, Ziffer 2, beträgt die Abzugsteuer 35%, wenn der Steuerpflichtige eine natürliche Person ist, sonst 25%.