Bundesrecht konsolidiert

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Rechtspflegergesetz § 19

Kurztitel

Rechtspflegergesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 560/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 19

Inkrafttretensdatum

01.08.2018

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

RpflG

Index

27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Wirkungskreis in Kindschafts-, Erwachsenenschutz- und Kuratelsangelegenheiten

Paragraph 19,
  1. Absatz eins,Der Wirkungskreis in Kindschafts-, Erwachsenenschutz- und Kuratelsangelegenheiten umfasst:
    1. Ziffer eins
      die Geschäfte in Pflegschaftsangelegenheiten;
    2. Ziffer 2
      die Entscheidung über Anträge auf Bewilligung einer Exekution zur Sicherstellung nach Paragraph 372, EO durch die in Paragraph 374, Absatz eins, EO angeführten Exekutionsmittel, ausgenommen die Zwangsverwaltung, auf Grund eines vom Pflegschaftsgericht geschaffenen Exekutionstitels über Unterhaltsbeiträge;
    3. Ziffer 3
      die Entscheidung über die Bewilligung, Aufhebung oder Einschränkung einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 382 a, EO sowie einer einstweiligen Verfügung nach Paragraph 382, Ziffer 8, Litera a, EO, sofern das damit in Zusammenhang stehende Verfahren in der Hauptsache in den Wirkungskreis des Rechtspflegers fällt;
    4. Ziffer 4
      Verfahren über den gesetzlichen Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder;
    5. Ziffer 5
      die Entscheidung über Anträge nach den Paragraphen 35 und 36 EO in Unterhaltssachen nach Ziffer eins und 4,
  2. Absatz 2,Dem Richter bleiben vorbehalten:
    1. Ziffer eins
      Verfahren über die Abstammung, Ehelicherklärung, Erklärung der Ehefähigkeit, Genehmigung eines Pflegevertrages, Bewilligung der Annahme an Kindes statt sowie deren Widerruf oder Aufhebung;
    2. Ziffer 2
      Verfahren zur Regelung und zur Entziehung einzelner oder aller aus den familienrechtlichen Beziehungen erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten, insbesondere über die Obsorge und die persönlichen Kontakte, sowie Verfahren zur Ersetzung von Einwilligungen und Zustimmungen.
    3. Ziffer 3
      die Genehmigung von Vertretungshandlungen oder Zustimmungserklärungen gesetzlicher Vertreter, ausgenommen die Genehmigung von Unterhaltsvereinbarungen;
    4. Ziffer 4
      die Überwachung der Anlegung, der Verwaltung und der Veränderung am Stand des Vermögens eines Minderjährigen oder einer sonstigen schutzberechtigten Person, wenn der in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 18, Absatz 3, ermittelte Wert des Vermögens 150 000 Euro übersteigt;
    5. Ziffer 5
      Verfahren zur Bestellung, Erweiterung, Einschränkung, Übertragung oder Beendigung
      1. Litera a
        eines Erwachsenenvertreters einschließlich der Erneuerung oder Beendigung sowie der Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts (Paragraph 129, AußStrG), der Überwachung des Lebenssituationsberichts (Paragraph 130, AußStrG) und der Kontrolle von Rechtshandlungen in der Personensorge (Paragraph 131, AußStrG),
      2. Litera b
        eines Kurators für noch nicht Gezeugte und Ungeborene (Paragraph 277, Absatz eins, Ziffer eins und 2 ABGB),
      3. Litera c
        eines Kurators für Abwesende, wenn sie nicht österreichische Staatsbürger sind oder wenn Anhaltspunkte für deren Aufenthalt im Ausland gegeben sind, sowie für unbekannte Teilnehmer an einem Geschäft (Paragraph 277, Absatz eins, Ziffer 3 und 4 ABGB);
    6. Ziffer 6
      alle nicht rein vermögensrechtlichen Entscheidungen über Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind oder die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben;
    7. Ziffer 7
      die Belehrung von Minderjährigen über das Unrecht strafbarer Handlungen und deren mögliche Folgen auf Grund von durch die Staatsanwaltschaft zurückgelegten und dem Pflegschaftsgericht übermittelten Anzeigen;
    8. Ziffer 8
      Angelegenheiten nach dem UbG;
    9. Ziffer 9
      Angelegenheiten nach dem HeimAufG.

Schlagworte

Vormundschaftssachen, Kindschaftsangelegenheit, Erwachsenenschutzangelegenheit

Im RIS seit

20.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2024

Gesetzesnummer

10002703

Dokumentnummer

NOR40204991

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/560/P19/NOR40204991

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