Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 56
Inkrafttretensdatum
01.09.2001
Außerkrafttretensdatum
31.08.2001
Abkürzung
LLDG 1985
Index
64/03 Landeslehrer
Text
§ 56.Paragraph 56,
(1 ) In die Lehrverpflichtung nach den §§ 55 bis 58 werden eingerechnet: (1 ) In die Lehrverpflichtung nach den Paragraphen 55 bis 58 werden eingerechnet:
für die Betreuung von Mikrocomputern für Elektronische Datenverarbeitung und computerunterstützte Textverarbeitung
bei Betreuung von bis zu zehn Mikrocomputern je Schule 1,657 Werteinheiten,
bei Betreuung von mehr als zehn Mikrocomputern je Schule 2,21 Werteinheiten,
Lehrern, die mit mehr als zehn Werteinheiten an lehrgangsmäßigen Schulen unterrichten, 0,218 Werteinheiten.
(2)Absatz 2,Die Teilnahme von Besuchsschullehrern an Lehrbesprechungen ist dem Besuchsschulunterricht gleichzuhalten.
Schlagworte
Schreibmaschine
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021
Gesetzesnummer
10008567
Dokumentnummer
NOR40014147