Kurztitel
Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 296/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000Bundesgesetzblatt Nr. 296 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2000,
Text
§ 56.Paragraph 56,
(1 ) In die Lehrverpflichtung nach den §§ 55 bis 58 werden eingerechnet: (1 ) In die Lehrverpflichtung nach den Paragraphen 55 bis 58 werden eingerechnet:
für die Betreuung von Mikrocomputern für Elektronische Datenverarbeitung und computerunterstützte Textverarbeitung
bei Betreuung von bis zu zehn Mikrocomputern je Schule 1,657 Werteinheiten,
bei Betreuung von mehr als zehn Mikrocomputern je Schule 2,21 Werteinheiten,
Lehrern, die mit mehr als zehn Werteinheiten an lehrgangsmäßigen Schulen unterrichten, 0,218 Werteinheiten.
(2)Absatz 2,Die Teilnahme von Besuchsschullehrern an Lehrbesprechungen ist dem Besuchsschulunterricht gleichzuhalten.