Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gerichtsgebührengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 29a
Inkrafttretensdatum
01.01.2009
Außerkrafttretensdatum
31.12.2011
Abkürzung
GGG
Index
27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Text
VIII. Abschriftgebühr im Strafverfahrenrömisch acht. Abschriftgebühr im Strafverfahren
§ 29a.Paragraph 29 a,
Die Tarifpost 15 ist auch auf die Strafverfahren anzuwenden, die von Amts wegen zu verfolgende Straftaten zum Gegenstand haben; § 52 Abs. 2 und 3 StPO bleibt unberührt. Die Tarifpost 15 ist auch auf die Strafverfahren anzuwenden, die von Amts wegen zu verfolgende Straftaten zum Gegenstand haben; Paragraph 52, Absatz 2 und 3 StPO bleibt unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2012
Gesetzesnummer
10002667
Dokumentnummer
NOR40100034