der Versicherungsaufsichtsbehörde gegenüber wissentlich falsche Angaben macht, um für ein Unternehmen die Konzession zum Betrieb der Vertragsversicherung oder die Zulassung zum Dienstleistungsverkehr zu erlangen, begeht, wenn die Handlung nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 500 000 S zu bestrafen.