Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnungsgesetz 1975
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 47
Inkrafttretensdatum
15.07.2024
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GOG
Index
10/03 Nationalrat, Bundesrat
Text
§ 47Paragraph 47
(1)Absatz eins,Die Sitzungen des Nationalrates sind öffentlich. Sie können nach Maßgabe technischer Möglichkeiten gesendet und in einer Weise veröffentlicht werden, dass sie der Öffentlichkeit orts- und zeitunabhängig zugänglich sind.
(2)Absatz 2,Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, wenn es vom Präsidenten oder von einem Fünftel der Abgeordneten verlangt und vom Nationalrat nach Entfernung der Zuhörer beschlossen wird.
(3)Absatz 3,Über eine unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgeführte Verhandlung wird ein Amtliches Protokoll (§ 51) verfaßt und in derselben Sitzung vorgelesen. Wird keine Einwendung erhoben, so gilt es als genehmigt. Über allfällige Einwendungen hat der Präsident noch innerhalb dieser Sitzung zu entscheiden. Ob dieses Protokoll veröffentlicht wird, hängt von dem noch während des Ausschlusses der Öffentlichkeit zu fassenden Beschlusse des Nationalrates ab.Über eine unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgeführte Verhandlung wird ein Amtliches Protokoll (Paragraph 51,) verfaßt und in derselben Sitzung vorgelesen. Wird keine Einwendung erhoben, so gilt es als genehmigt. Über allfällige Einwendungen hat der Präsident noch innerhalb dieser Sitzung zu entscheiden. Ob dieses Protokoll veröffentlicht wird, hängt von dem noch während des Ausschlusses der Öffentlichkeit zu fassenden Beschlusse des Nationalrates ab.
(4)Absatz 4,Desgleichen kann der Nationalrat beschließen, daß auch über die unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgeführte Verhandlung ein Stenographisches Protokoll verfaßt wird, über dessen Veröffentlichung der Nationalrat ebenfalls Beschluß zu fassen hat.
Anmerkung
vgl. Art. 32 B-VG
Schlagworte
Öffentlichkeit der Sitzungen des Nationalrates, Ausschluss der Öffentlichkeit, Parlamentarische Materialien
Im RIS seit
11.07.2024
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2024
Gesetzesnummer
10000576
Dokumentnummer
NOR40263202