Absatz eins,Die Sitzungen des Nationalrates sind öffentlich. Sie können nach Maßgabe technischer Möglichkeiten gesendet und in einer Weise veröffentlicht werden, dass sie der Öffentlichkeit orts- und zeitunabhängig zugänglich sind.
Geschäftsordnungsgesetz 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 410 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2024,
BG
Paragraph 47
15.07.2024
GOG
10/03 Nationalrat, Bundesrat
vergleiche Artikel 32, B-VG
Öffentlichkeit der Sitzungen des Nationalrates, Ausschluss der Öffentlichkeit, Parlamentarische Materialien
04.10.2024
10000576
NOR40263202