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Gebührenanspruchsgesetz § 43

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gebührenanspruchsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 136/1975 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 43

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Außerkrafttretensdatum

31.12.2020

Abkürzung

GebAG

Index

27/04 Sonstiges Rechtspflege

Beachte

Ist auf Tätigkeiten anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 vorgenommen werden (vgl. Art. XVII § 21, BGBl. I Nr. 111/2007).

Text

TARIFE

Ärzte

Paragraph 43,
  1. Absatz eins,Die Gebühr für Mühewaltung beträgt
    1. Ziffer eins
      für die Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        bei einer einfachen körperlichen Untersuchung
        25,90 Euro Anmerkung eins, )
      2. Litera b
        bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit eingehender Begründung des Gutachtens oder Einbeziehung eines oder mehrerer Nebengutachten oder bei einer besonders zeitaufwendigen körperlichen Untersuchung oder bei einer neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung
        33,90 Euro Anmerkung 2, )
      3. Litera c
        bei einer einfachen körperlichen Untersuchung mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzenderoder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
        50,50 Euro Anmerkung 3, )
      4. Litera d
        bei einer besonders zeitaufwändigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung oder einer Untersuchung zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer Anstalt behandelt oder betreut werden kann, je mit eingehender Begründung des Gutachtens
        116,20 Euro;
      5. Litera e
        bei einer besonders zeitaufwändigen körperlichen, neurologischen, psychiatrischen Untersuchung oder einer Untersuchung zur Beurteilung, ob eine psychisch kranke Person ohne Gefahr in anderer Weise als durch Unterbringung in einer Anstalt behandelt oder betreut werden kann, je mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
        195,40 Euro
      Anmerkung, Litera f, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2007,)
    2. Ziffer 2
      für die Leichenöffnung (Untersuchung von Leichenresten oder -teilen) samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        in einfachen Fällen
        79,90 Euro Anmerkung 4, )
      2. Litera b
        mit eingehender Begründung des Gutachtens
        111,90 Euro Anmerkung 5, )
      3. Litera c
        mit besonders eingehender, sich mit widersprüchlichen Ergebnissen von Befundaufnahmen ausführlich auseinandersetzender oder besonders ausführlicher und außergewöhnliche Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Sachverständigen voraussetzender Begründung des Gutachtens
        159,80 Euro Anmerkung 6, )
      4. Litera d
        bei erschwerenden äußeren Umständen, wie etwa bei großer Kälte oder sonstigen widrigen Wetterverhältnissen, bei einer Veränderung der Leiche durch Fäulnis oder nach Enterdigung, das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren
      5. Litera e
        für die Nutzung von externen Untersuchungsräumlichkeiten (einschließlich Infrastruktur)
        130 Euro
        1. bei
          Veränderung der Leiche in den Fällen der Litera d,
          180 Euro
    3. Ziffer 3
      für eine äußere Besichtigung einer Leiche oder einer unreifen menschlichen Frucht samt Befund und Gutachten
      12,20 Euro Anmerkung 7, )
    4. Ziffer 4
      für eine Untersuchung von Werkzeugen, Kleidung und dergleichen mit oder ohne Handlupe samt Befund und Gutachten
      12,20 Euro Anmerkung 7, )
    5. Ziffer 5
      1. Litera a
        für eine einfache chemische, mikroskopische oder spektroskopische Untersuchung von Harn, Haaren, Sekret oder Exkret und dergleichen samt Befund und Gutachten für jede Untersuchungsart
        14,30 Euro Anmerkung 8, )
      2. Litera b
        für eine histologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Organ und jede Färbung
        17,90 Euro Anmerkung 9, )
      3. Litera c
        für eine histochemische oder neuropathologische Untersuchung samt Befund und Gutachten für jedes Schnittpräparat und jede Färbung
        40 Euro Anmerkung 10, )
      4. Litera d
        für eine makroskopische Untersuchung eines Operationspräparates samt Befund und Gutachten
        32 Euro Anmerkung 11, )
      5. Litera e
        für eine makroskopische Untersuchung eines Skeletteils einschließlich Präparation, Mazeration und Rekonstruktion samt Befund und Gutachten
        1. Sub-Litera, a, a
          bis zu drei Bruchstücken
          32 Euro Anmerkung 11, )
        2. Sub-Litera, b, b
          für jedes weitere Bruchstück
          3,40 Euro Anmerkung 12, )
    6. Ziffer 6
      für eine Untersuchung von Blutflecken samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art
        1. Sub-Litera, a, a
          bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Uhlenhut
          23 Euro Anmerkung 13, )
        2. Sub-Litera, b, b
          bei Anwendung der Präzipationsmethode nach Ouchterlony
          35,30 Euro Anmerkung 14, )
        3. Sub-Litera, c, c
          sonst
          12,40 Euro Anmerkung 15, )
      2. Litera b
        auf Gruppenzugehörigkeit
        32 Euro Anmerkung 11, )
      3. Litera c
        auf Blutmerkmale für jedes Merkmal
        35,30 Euro Anmerkung 14, )
    7. Ziffer 7
      für eine Blutentnahme
      1. Litera a
        bei Kindern über drei Jahren und bei Erwachsenen sowie bei Leichen durch Punktion einer Vene
        7,20 Euro Anmerkung 16, )
      2. Litera b
        bei Kindern unter drei Jahren
        12,40 Euro Anmerkung 15, )
      3. Litera c
        bei Leichen durch Eröffnung einer großen Vene
        17,90 Euro Anmerkung 9, )
      4. Litera d
        bei Kindern und Erwachsenen für eine Untersuchung der in der Ziffer 8, Buchstabe g genannten Merkmale
        21,40 Euro Anmerkung 17, )
      5. Litera e
        in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr das Doppelte der in den Buchstaben a bis c festgesetzten Gebühren
    8. Ziffer 8
      für eine Untersuchung von flüssigem Blut (auch Leichenblut) samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        auf Zugehörigkeit zu Blut einer bestimmten Art .
        20,10 Euro Anmerkung 18, )
      2. Litera b
        im System der Blutgruppen der roten Blutkörperchen
        1. Sub-Litera, a, a
          zur Bestimmung der Blutgruppe
          12,40 Euro Anmerkung 15, )
        2. Sub-Litera, b, b
          zur Bestimmung der Blutuntergruppen A1 und A2
          12,40 Euro Anmerkung 15, )
      3. Litera c
        im System der Blutfaktoren der roten Blutkörperchen
        1. Sub-Litera, a, a
          zur Bestimmung der Blutfaktoren für jedes Merkmal
          12,40 Euro Anmerkung 15, )
        2. Sub-Litera, b, b
          Absorptions-Elutions-Untersuchungen zur Differenzierung zwischen Rein- und Mischerbigkeit für jede Untersuchung
          35,30 Euro Anmerkung 14, )
      4. Litera d
        im System der Enzymmerkmale zur Bestimmung jedes Merkmals
        21,40 Euro Anmerkung 17, )
      5. Litera e
        im System der Serumgruppen zur Bestimmung jedes Merkmals
        21,40 Euro Anmerkung 17, )
      6. Litera f
        zur Bestimmung der Ausscheidereigenschaften in Körperflüssigkeiten für jedes Merkmal
        12,40 Euro Anmerkung 15, )
      7. Litera g
        im System der Merkmale der weißen Blutkörperchen
        1. Sub-Litera, a, a
          zur Bestimmung jedes Merkmals
          21,40 Euro Anmerkung 17, )
        2. Sub-Litera, b, b
          zur Gewinnung der weißen Blutkörperchen zur unmittelbaren Untersuchung oder Versendung
          21,40 Euro Anmerkung 17, )
    9. Ziffer 9
      für eine bakteriologische Untersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        für jeden Kultur- oder Tierversuch
        21,40 Euro Anmerkung 17, )
      2. Litera b
        sonst
        10,80 Euro Anmerkung 19, )
    10. Ziffer 10
      1. Litera a
        für jede virologische Untersuchung (zB Eikultur, Gewebekultur, Tierversuch) samt Befund und Gutachten
        44,20 Euro Anmerkung 20, )
      2. Litera b
        für jede Untersuchung nach Buchstabe a mit Blindpassagen oder Neutralisationsproben samt Befund und Gutachten
        88,10 Euro Anmerkung 21, )
    11. Ziffer 11
      für eine Abnahme von Abdrucken zur Nämlichkeitssicherung für jeden Abdruck
      8,20 Euro Anmerkung 22, )
    12. Ziffer 12
      für eine Röntgenuntersuchung samt Befund und Gutachten
      1. Litera a
        bei Röntgenaufnahme für jede Aufnahme
        25,90 Euro Anmerkung eins, )
      2. Litera b
        bei Durchleuchtung
        16,20 Euro Anmerkung 23, )
      3. Litera c
        bei Verwendung eines Kontrastmittels das Eineinhalbfache der in den Buchstaben a und b festgesetzten Gebühren
    13. Ziffer 13
      für eine biostatistische Berechnung der Vaterschaftsausschlussmöglichkeit oder der Vaterschaftswahrscheinlichkeit
      40 Euro Anmerkung 10, )
  2. Absatz 2,Soweit sich dies nicht bereits aus dem Absatz eins, ergibt, hat der Sachverständige für die Untersuchung mehrerer Personen oder Gegenstände Anspruch je auf die volle Gebühr.

(_______________

Anmerkung eins, : gemäß Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 134 aus 2007, ab 1.7.2007: 30,30 €

Anmerkung 2, : ab 1.7.2007: 39,70 €

Anmerkung 3, : ab 1.7.2007: 59,10 €

Anmerkung 4, : ab 1.7.2007: 93,50 €

Anmerkung 5, : ab 1.7.2007: 130,90 €

Anmerkung 6, : ab 1.7.2007: 187,20 €

Anmerkung 7, : ab 1.7.2007: 14,30 €

Anmerkung 8, : ab 1.7.2007: 16,70 €

Anmerkung 9, : ab 1.7.2007: 20,90 €

Anmerkung 10, : ab 1.7.2007: 46,80 €

Anmerkung 11, : ab 1.7.2007: 37,40 €

Anmerkung 12, : ab 1.7.2007: 4 €

Anmerkung 13, : ab 1.7.2007: 26,90 €

Anmerkung 14, : ab 1.7.2007: 41,30 €

Anmerkung 15, : ab 1.7.2007: 14,50 €

Anmerkung 16, : ab 1.7.2007: 8,40 €

Anmerkung 17, : ab 1.7.2007: 25,00 €

Anmerkung 18, : ab 1.7.2007: 23,50 €

Anmerkung 19, : ab 1.7.2007: 12,60 €

Anmerkung 20, : ab 1.7.2007: 51,70 €

Anmerkung 21, : ab 1.7.2007: 103,10 €

Anmerkung 22, : ab 1.7.2007: 9,60 €

Anmerkung 23, : ab 1.7.2007: 19,00 €)

Anmerkung

1. Siehe auch § 49.
2. EG: Art. XVI, BGBl. I Nr. 111/2007.

Schlagworte

Leichenteil, Exhumierung, Reinartigkeit, Kulturversuch, Vaterschaftsausschlußmöglichkeit, Vaterschaftswahrscheinlichkeit

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2024

Gesetzesnummer

10002337

Dokumentnummer

NOR40095145

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/136/P43/NOR40095145

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