Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Rechtsanwaltstarifgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 22
Inkrafttretensdatum
01.07.1969
Außerkrafttretensdatum
31.12.2004
Abkürzung
RATG
Index
27/01 Rechtsanwälte
Text
Abgesonderte Schriftsätze
§ 22.Paragraph 22,
Im Zivilprozeß und im Exekutions(Sicherungs)verfahren werden Schriftsätze nur dann abgesondert entlohnt, wenn sie mit anderen Schriftsätzen nicht verbunden werden können oder das Gericht ihre abgesonderte Anbringung als notwendig oder als zweckmäßig erkennt.
Schlagworte
Exekutionsverfahren, Sicherungsverfahren
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2017
Gesetzesnummer
10002143
Dokumentnummer
NOR40016661