Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtsanwaltstarifgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 22
Inkrafttretensdatum
01.01.2005
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
RATG
Index
27/01 Rechtsanwälte
Beachte
Ist nur dann anzuwenden, wenn die Sache nach dem 31. Dezember 2004 anhängig geworden ist. Auf alle vorher anhängig gewordenen Verfahren sind diese Bestimmungen in ihrer bisher in Geltung gestandenen Fassung weiter anzuwenden (vgl. Art. 10 § 2,
BGBl. I Nr. 113/2003).
Text
Abgesonderte Schriftsätze
§ 22.Paragraph 22,
Im zivilgerichtlichen Verfahren und im Exekutions(Sicherungs)verfahren werden Schriftsätze nur dann abgesondert entlohnt, wenn sie mit anderen Schriftsätzen nicht verbunden werden können oder das Gericht ihre abgesonderte Anbringung als notwendig oder als zweckmäßig erkennt.
Schlagworte
Exekutionsverfahren, Sicherungsverfahren
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2017
Gesetzesnummer
10002143
Dokumentnummer
NOR40047123