Rechtsanwaltstarifgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1969,
BG
Paragraph 22
01.07.1969
31.12.2004
RATG
27/01 Rechtsanwälte
Im Zivilprozeß und im Exekutions(Sicherungs)verfahren werden Schriftsätze nur dann abgesondert entlohnt, wenn sie mit anderen Schriftsätzen nicht verbunden werden können oder das Gericht ihre abgesonderte Anbringung als notwendig oder als zweckmäßig erkennt.
Exekutionsverfahren, Sicherungsverfahren
15.05.2017
10002143
NOR40016661