nach Abs. 1 Z 6, 8 bis 11, 13, 15, 19 und 23 auf die Tätigkeiten, die sie auf Grund der dort bezeichneten Funktionen ausüben,nach Absatz eins, Ziffer 6,, 8 bis 11, 13, 15, 19 und 23 auf die Tätigkeiten, die sie auf Grund der dort bezeichneten Funktionen ausüben,